Unternehmen der ersten Kategorie müssen sich bis zum 31. Januar 2026 im Register des Ministeriums für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung registrieren. Dies sieht das georgische Gesetz über „Energieeffizienz“ und die durch den Minister für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung genehmigte „Ordnung zur Durchführung von Energieaudits“ vor.
Für die Registrierung im Register muss das Unternehmen dem Ministerium per E-Mail an [email protected] die entsprechenden Informationen gemäß dem Anhang dieser Ordnung sowie einen Auszug aus dem Register der Unternehmer und nicht gew profit-orientierten (gemeinnützigen) juristischen Personen vorlegen.
Ein Unternehmen gilt als erstes Kategorieunternehmen, wenn es mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt: der Gesamtwert der Aktiva übersteigt 50 Millionen Lari, der Umsatz beträgt mehr als 100 Millionen Lari und die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten liegt über 250.