Erklärung des Wirtschaftsministeriums zur Errichtung einer Beschränkungszone

Erklärung des Wirtschaftsministeriums zur Errichtung einer Beschränkungszone

Aufgrund des öffentlichen Interesses reagiert das Wirtschaftsministerium Georgiens auf die absichtlich irreführende Verbreitung unbestätigter Informationen über die Zweckmäßigkeit der Einrichtung einer Beschränkungszone rund um das Observatorium in Abastumani.

Wir erklären, dass die geplanten Änderungen im Rahmen der Aktualisierung der Navigationsdaten im georgischen Luftraum keine wesentliche Neuerung oder bedeutende Abweichung von der bestehenden Praxis darstellen und vollständig im Einklang mit den Interessen des Landes sowie internationalen Luftfahrtpraktiken und -standards stehen. Sie stehen nicht im Widerspruch zu den Prinzipien des Freed Air Routes (FRA). Solche Arten von Beschränkungszonen sind ein international anerkanntes und weit verbreitetes Instrument.

Das Observatorium in Abastumani hat vor einigen Jahren die zuständigen Behörden kontaktiert und die Initiative zur Schaffung einer Beschränkungszone vorgeschlagen. In den Anfragen des Observatoriums wurde qualifiziert begründet, warum der hohe Luftverkehr und die Kondensstreifen von Flugzeugen negative Auswirkungen auf die Astroklimatik und die Qualität der Beobachtungen haben. Derzeit basierte die getroffene Entscheidung in erster Linie auf den Interessen der Entwicklung des wissenschaftlichen Potenzials von Abastumani, was die Schaffung angemessener ökologischer Bedingungen und die vollständige Einhaltung der Sicherheitsnormen für Flüge gewährleisten sollte.

Darüber hinaus sieht die gegenwärtige Änderung keine Aufhebung internationaler Luftverkehrsrouten vor. Die bestehenden Parameter für eine sichere und effektive Flugbetriebsführung bleiben vollständig erhalten. Daher gibt es keinen Anlass zur Annahme, dass diese Änderung Auswirkungen auf den Betrieb internationaler Fluggesellschaften oder die Nutzung des georgischen Luftraums haben wird.

Wir stellen klar, dass diese Beschränkungen nur für Flüge in großen Höhen nach Instrumentenflugregeln (IFR) gelten, bei denen ein Kondensstreifen entstehen kann, während visuelle Flüge in niedrigen Höhen (VFR) nicht betroffen sind.

Die Änderung dient den Zielen des Observatoriums und der Stärkung des touristischen Potenzials, was die Positionierung von Abastumani auf der weltweiten Tourismuskarte verbessern wird.
Abastumani ist eines der herausragenden Resorts Georgiens, wo natürliche und heilende Ressourcen harmonisch miteinander kombiniert werden und einen einzigartigen, multifunktionalen Raum schaffen. Entsprechend den modernen globalen Tourismus-Trends steigt die Nachfrage nach solchen Resorts, die saubere Luft, ein ökologisch gesundes Umfeld und natürliche Ruhe bieten. Diese Anforderungen erfüllt Abastumani voll und ganz, das sich durch besondere natürliche Bedingungen und ein heilendes Umfeld auszeichnet.

Das klimatischer und balneologischer Potenzial des Resorts, die ökologische Reinheit der Umgebung, die Kiefernwälder, die mineralischen Wasserquellen und die Nähe zum Nationalpark Borjomi-Kharagauli tragen zusammen zu seinem hohen Wert sowohl im Hinblick auf medizinischen als auch auf rekreativen Tourismus bei.

Die nachhaltige und komplexe Entwicklung des Abastumani-Resorts ist eine der wichtigsten Prioritäten für das Land. In diesem Bereich finden aktiv strategische Planungsprozesse statt, die die langfristige, ausgewogene und wettbewerbsfähige Entwicklung des Resorts zum Ziel haben.

In Anbetracht all dessen wird die Änderung zur Stärkung der touristischen und wissenschaftlichen Möglichkeiten in Abastumani beitragen. Wir betonen auch, dass die durchgeführten Änderungen kein Hindernis für die Entwicklung des georgischen Luftraums darstellen. Das Wirtschaftsministerium Georgiens arbeitet gemeinsam mit der „Georgian Air Navigation“ daran, die sichere, effektive und moderne Standards der Luftraumverwaltung zu gewährleisten.

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