Vertreter der Georgischen Nationalen Tourismusverwaltung des Wirtschaftsministeriums Georgiens haben sich mit Mitgliedern von vier in Georgien tätigen Reiseleiterverbänden und Gewerkschaften getroffen.
Die Sitzung, die von der Leiterin der Nationalen Tourismusverwaltung, Maia Omiaze, geleitet wurde, drehte sich um die Änderungen des Gesetzes zur „Arbeitsmigration“ und die Mechanismen zu dessen Umsetzung.
Wie bei der Sitzung hervorgehoben wurde, entspricht das Angebot lokaler Reiseleiter vollständig der bestehenden Marktnachfrage. Es wurde beschlossen, dass die Quoten für ausländische Staatsbürger im Bereich der Kulturreiseleiter null bleiben.
„Wir haben ein Treffen mit Mitgliedern von vier in Georgien tätigen Reiseleiterverbänden und Gewerkschaften abgehalten, die die Interessen der Reiseleiter umfassend vertreten. Wir haben die Frage der im Gesetz enthaltenen Quoten diskutiert und ob es eine Herausforderung für den georgischen Markt darstellt, dass in Georgien nur georgische Reiseleiter arbeiten können. Das Ergebnis des Treffens war, dass der Markt vollständig von georgischen Reiseleitern abgedeckt ist. Dementsprechend bleibt die Quote für Kulturreiseleiter null“, sagte Maia Omiaze.
Mit der Verordnung Nr. 70 der georgischen Regierung wurde eine neue Regelung zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für Arbeitsmigranten und selbstständig tätige Ausländer genehmigt. Nach dieser Regelung ist es für Ausländer ohne Daueraufenthaltsgenehmigung nur erlaubt, in Georgien zu arbeiten oder geschäftliche Aktivitäten auszuüben, wenn sie eine spezielle Erlaubnis des staatlichen Arbeitsförderungsagentur erhalten haben.
Nach dem Gesetz zur „Arbeitsmigration“ wurden spezielle Beschränkungen für ausländische Reiseleiter eingeführt. Die Quoten für ausländische Kulturreiseleiter sind null.