Einleitung
Die Firmengründung in Georgien gewinnt für internationale Unternehmer, Investoren und digitale Geschäftsmodelle zunehmend an Bedeutung.Georgien bietet ein transparentes Unternehmensregister, kurze Registrierungszeiten und eine unternehmerfreundliche Verwaltung. Gleichzeitig gelten klare formale Regeln, die bereits vor der Eintragung verstanden werden sollten.
Dieser Leitfaden erklärt die Unternehmensregistrierung in Georgien Schritt für Schritt. Er zeigt, welche Unternehmensformen es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Ablauf konkret aussieht und welche Pflichten nach der Eintragung entstehen. Ziel ist es, Gründern eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für 2025 zu geben.
Wer ist für die Unternehmensregistrierung in Georgien zuständig?
Die Unternehmensregistrierung in Georgien erfolgt über das staatliche Unternehmensregister, das Teil des Public Service Development Agency (PSDA) ist. Diese Behörde ist zentral für die Eintragung, Änderung und Veröffentlichung aller Unternehmensdaten zuständig.
Das Register arbeitet vollständig digital und öffentlich zugänglich. Jede registrierte Firma erhält einen eindeutigen Registereintrag, der für Geschäftspartner, Banken und Behörden einsehbar ist. Diese Transparenz ist ein wesentlicher Vertrauensfaktor für internationale Gründer und Investoren.
Änderungen an der Gesellschaft, etwa bei Geschäftsführung oder Adresse, müssen ebenfalls über das Register gemeldet werden. Die klare Zuständigkeit sorgt dafür, dass Unternehmensdaten aktuell und nachvollziehbar bleiben.
Welche Unternehmensformen gibt es in Georgien?
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein zentraler Schritt bei der Firma in Georgien gründen. Sie beeinflusst Haftung, Besteuerung und den administrativen Aufwand.
Bei komplexeren Beteiligungsstrukturen oder Holdingmodellen greifen viele Gründer auf Unterstützung bei der gründung zurück.
Limited Liability Company (LLC)
Die LLC ist die mit Abstand häufigste Rechtsform in Georgien. Sie entspricht in ihrer Struktur einer GmbH.
Eine LLC ist geeignet für Einzelgründer, internationale Unternehmer, Holdingstrukturen und operative Gesellschaften. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gesellschafter und Geschäftsführer können identisch sein.
Die Struktur ist flexibel, der Verwaltungsaufwand überschaubar. Für die meisten internationalen Geschäftsmodelle ist die LLC die bevorzugte Lösung.
Individual Entrepreneur (IE / Einzelunternehmer)
Der Individual Entrepreneur ist eine natürliche Person, die unter eigenem Namen wirtschaftlich tätig ist. Diese Form eignet sich für sehr einfache Geschäftsmodelle oder lokale Tätigkeiten.
Im Unterschied zur LLC besteht keine Haftungsbeschränkung. Der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Für internationale Strukturen oder skalierbare Geschäftsmodelle ist diese Form daher meist ungeeignet.
Zweigniederlassung & Repräsentanz
Eine Zweigniederlassung ist keine eigenständige juristische Person, sondern Teil einer ausländischen Muttergesellschaft. Sie kann wirtschaftlich tätig sein, unterliegt jedoch Einschränkungen.
Eine Repräsentanz darf keine kommerziellen Tätigkeiten ausüben und dient ausschließlich der Markterkundung oder Koordination. Für operative Zwecke ist sie in der Regel nicht geeignet.
Voraussetzungen für die Firmengründung in Georgien
Zudem müssen die wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owners, UBOs) der Gesellschaft gegenüber dem Unternehmensregister offengelegt werden, sofern sie nicht bereits eindeutig aus der Gesellschafterstruktur hervorgehen.
Die LLC gründen Voraussetzungen sind klar definiert und vergleichsweise unkompliziert. Dennoch sollten alle Punkte vorab sorgfältig vorbereitet werden.
Gründer und Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein. Eine Mindestanzahl ist nicht vorgeschrieben. Auch die Nationalität spielt keine Rolle.
Ein Gesellschaftsvertrag ist erforderlich. Dieser regelt Name, Zweck, Gesellschafterstruktur und Geschäftsführung. Die Satzung muss den formalen Vorgaben entsprechen.
Jede Firma benötigt eine registrierte Geschäftsadresse in Georgien. Diese Adresse ist öffentlich einsehbar und muss jederzeit erreichbar sein.
Die Geschäftsführung kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Beteiligungsverhältnisse müssen klar dokumentiert sein. Unklare Strukturen führen häufig zu Verzögerungen bei der Eintragung.
Wie läuft die Unternehmensregistrierung in Georgien ab?
Der Ablauf der Unternehmensregistrierung in Georgien ist standardisiert und in mehrere Schritte gegliedert.
Vorbereitung der Unterlagen
Im ersten Schritt werden sämtliche Gründungsunterlagen strukturiert vorbereitet. Dazu zählen insbesondere der Gesellschaftsvertrag, Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführung sowie die registrierte Geschäftsadresse in Georgien. Bereits in dieser Phase sollte geklärt werden, wie Beteiligungsverhältnisse ausgestaltet sind und wer zeichnungsberechtigt ist.
Bei ausländischen Gesellschaftern oder Geschäftsführern müssen Identitätsdokumente vollständig und aktuell vorliegen. Fremdsprachige Unterlagen sind häufig nur dann akzeptabel, wenn sie beglaubigt und korrekt übersetzt wurden. Fehler oder Unklarheiten in diesem Stadium führen später oft zu Verzögerungen oder Rückfragen des Registers.
Antragstellung beim Unternehmensregister
Im ersten Schritt werden sämtliche Gründungsunterlagen strukturiert vorbereitet. Dazu zählen insbesondere der Gesellschaftsvertrag, Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführung sowie die registrierte Geschäftsadresse in Georgien. Bereits in dieser Phase sollte geklärt werden, wie Beteiligungsverhältnisse ausgestaltet sind und wer zeichnungsberechtigt ist.
Bei ausländischen Gesellschaftern oder Geschäftsführern müssen Identitätsdokumente vollständig und aktuell vorliegen. Fremdsprachige Unterlagen sind häufig nur dann akzeptabel, wenn sie beglaubigt und korrekt übersetzt wurden. Fehler oder Unklarheiten in diesem Stadium führen später oft zu Verzögerungen oder Rückfragen des Registers.
Prüfung und Eintragung
Nach der Einreichung prüft das Unternehmensregister die Unterlagen auf Vollständigkeit und rechtliche Konformität. Dabei wird kontrolliert, ob alle gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind und ob die Angaben widerspruchsfrei sind.
Bei ordnungsgemäßer Einreichung erfolgt die Eintragung in der Regel innerhalb weniger Werktage. Bei komplexeren Strukturen oder Unklarheiten kann das Register zusätzliche Erläuterungen anfordern. Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert dieses Risiko erheblich und beschleunigt den gesamten Prozess.
Erhalt des Registerauszugs
Nach erfolgreicher Eintragung stellt das Register einen offiziellen Registerauszug aus. Dieser bestätigt die rechtliche Existenz der Gesellschaft und enthält alle grundlegenden Unternehmensdaten, einschließlich Name, Sitz, Geschäftsführung und Gesellschafterstruktur.
Der Registerauszug ist ein zentrales Dokument für die weitere Geschäftstätigkeit. Er wird unter anderem für die Eröffnung von Bankkonten, den Abschluss von Verträgen sowie für steuerliche und behördliche Anmeldungen benötigt. Änderungen an den Unternehmensdaten müssen später ebenfalls über das Register aktualisiert werden, damit der Auszug stets aktuell bleibt.
Dauer und Kosten der Unternehmensregistrierung
Die Dauer der Georgien Firma gründen hängt vom gewählten Verfahren ab.
Im Standardverfahren erfolgt die Eintragung in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen. Beschleunigte Verfahren sind möglich und können die Registrierung auf einen Tag verkürzen.
Die Gebühren bewegen sich im niedrigen dreistelligen Bereich. Zusätzliche Kosten können für Übersetzungen, notarielle Leistungen oder Vollmachten entstehen.
Abweichungen ergeben sich vor allem bei komplexen Gesellschafterstrukturen oder unvollständigen Unterlagen.
Was ist nach der Unternehmensregistrierung zu beachten?
Mit der Eintragung endet die Gründung nicht. Nach der Registrierung entstehen weitere Pflichten.
Das Unternehmen muss steuerlich angemeldet werden. Dazu gehören die Registrierung beim Finanzamt und gegebenenfalls die Anmeldung zur Umsatzsteuer. Unterstützung hierzu erfolgt häufig über besteuerung
Zudem bestehen Buchhaltungspflichten. Auch kleine Gesellschaften müssen ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß dokumentieren.
Änderungen im Unternehmen, etwa bei Geschäftsführung oder Adresse, sind dem Register unverzüglich mitzuteilen. Auch nach der Gründung bestehen laufende Pflichten im Bereich compliance, insbesondere bei Änderungen im Unternehmen.
Häufige Fehler bei der Firmengründung in Georgien
Viele Probleme entstehen nicht während der Registrierung, sondern durch unzureichende Vorbereitung.
Eine unklare oder nicht nutzbare Geschäftsadresse führt häufig zu Rückfragen oder Ablehnungen. Unvollständige oder zu allgemein formulierte Satzungen sind ein weiterer häufiger Fehler.Änderungen nach der Eintragung werden oft nicht gemeldet, obwohl sie meldepflichtig sind.
Zudem bestehen Fehlannahmen, dass mit der Eintragung alle Pflichten erfüllt seien. Tatsächlich beginnt danach erst die laufende Verantwortung. Eine vorgelagerte Prüfung über research kann viele dieser Fehler vermeiden.
Nächste Schritte mit professioneller Unterstützung
Wer eine Firmengründung in Georgien plant, sollte den Prozess im Zusammenhang mit der späteren Geschäftstätigkeit betrachten.
Die Registrierung ist zwar technisch schnell möglich, doch erst die korrekte Einbindung in steuerliche, buchhalterische und rechtliche Strukturen stellt die langfristige Funktionsfähigkeit des Unternehmens sicher.
Für internationale Unternehmer ist es daher sinnvoll, bereits vor der Eintragung klare Entscheidungen zur Unternehmensform, Struktur und zu laufenden Pflichten zu treffen..
Eine strukturierte Vorgehensweise reduziert spätere Korrekturen und schafft Planungssicherheit. Für eine fundierte Einordnung der nächsten Schritte bietet sich ein gezielter Austausch über Kontakt an.
Häufige Fragen zur Unternehmensregistrierung in Georgien
1) Wo wird eine Firma in Georgien registriert?
Eine Firma wird in Georgien beim staatlichen Unternehmensregister eingetragen, das organisatorisch zur Public Service Development Agency (PSDA) gehört. Dieses Register ist zentral für die Gründung, Änderung und Veröffentlichung aller Unternehmensdaten zuständig. Die Registrierung erfolgt elektronisch und nach einem einheitlichen gesetzlichen Verfahren.
2) Welche Unterlagen sind für die Unternehmensregistrierung erforderlich?
Für die Unternehmensregistrierung werden mehrere grundlegende Dokumente benötigt. Dazu gehören insbesondere der Gesellschaftsvertrag (Satzung), Angaben zu den Gesellschaftern, Informationen zur Geschäftsführung sowie eine registrierte Geschäftsadresse in Georgien. Zusätzlich sind Identitätsnachweise der beteiligten Personen erforderlich.
3) Ist eine persönliche Anwesenheit bei der Firmengründung notwendig?
Eine persönliche Anwesenheit in Georgien ist für die Unternehmensregistrierung nicht zwingend erforderlich. Der gesamte Prozess kann über einen bevollmächtigten Vertreter abgewickelt werden. Dieses Vorgehen ist bei internationalen Gründern gängige Praxis.
Voraussetzung ist eine formell korrekt ausgestellte Vollmacht, die den Vertreter zur Antragstellung und Unterzeichnung berechtigt. Auch ohne persönliche Anwesenheit sollten Gründer jedoch alle wesentlichen Entscheidungen zur Unternehmensstruktur vorab treffen, da nachträgliche Änderungen zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen können.
4) Wie transparent ist das georgische Unternehmensregister?
Das georgische Unternehmensregister zeichnet sich durch ein hohes Maß an Transparenz aus. Zentrale Unternehmensdaten wie Firmenname, Sitz, Geschäftsführung und Gesellschafterstruktur sind öffentlich einsehbar. Diese Offenheit schafft Vertrauen und erleichtert die wirtschaftliche Zusammenarbeit.
5) Was folgt nach der Eintragung der Gesellschaft?
Mit der Eintragung im Unternehmensregister ist die Gründung formal abgeschlossen, die eigentliche Arbeit beginnt jedoch erst danach. Zunächst müssen steuerliche Anmeldungen vorgenommen werden, etwa beim Finanzamt oder gegebenenfalls für die Umsatzsteuer.
6) Ist ein Mindestkapital für die Unternehmensregistrierung in Georgien erforderlich?
Für die Gründung einer LLC ist in Georgien kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben. Die Gesellschafter können das Stammkapital frei festlegen, unabhängig von der Anzahl der Beteiligten oder der Geschäftstätigkeit.
7) Kann eine georgische Firma vollständig aus dem Ausland geführt werden?
Ja, eine georgische Gesellschaft kann vollständig aus dem Ausland geführt werden. Weder Gesellschafter noch Geschäftsführer müssen ihren Wohnsitz in Georgien haben. Auch operative Entscheidungen können außerhalb des Landes getroffen werden.