Einleitung
Für auslandsgeführte Unternehmen, insbesondere deutsche Firmen mit Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Georgien, ist eine korrekte Buchhaltung entscheidend für einen reibungslosen Geschäftsbetrieb.
Georgien arbeitet überwiegend nach IFRS und bietet moderne digitale Reporting Systeme. Dennoch unterscheiden sich die gesetzlichen Anforderungen deutlich vom deutschen Standard.
Dieser Leitfaden gibt einen klaren Überblick über Buchhaltungspflichten, Jahresabschlussstrukturen, Prüfpflichten und steuerliche Risiken. Er richtet sich an Finanzleiter, CFOs, Auditoren und Unternehmen, die Wert auf saubere Prozesse, internationale Compliance und transparente Berichterstattung legen.
Gesetzliche Grundlagen der Rechnungslegung in Georgien
Die Rechnungslegung in Georgien basiert auf dem georgischen Rechnungslegungsgesetz und orientiert sich eng an IFRS. Unternehmen werden in Kategorien eingeteilt, die bestimmen, ob IFRS oder IFRS für KMU anzuwenden sind. Für deutsche Unternehmen ist diese Einteilung besonders wichtig, da sie die Art der Finanzberichte und den Umfang des Audits beeinflusst.
Alle Unternehmen müssen ihre Finanzberichte jährlich beim Staat einreichen. Die Behörde SARAS überwacht die Qualität der Finanzberichterstattung und stellt sicher, dass Unternehmen ihre Pflichten erfüllen. Finanzunterlagen müssen mindestens sechs Jahre aufbewahrt werden.
Wesentliche Punkte:
- IFRS Pflicht abhängig von Unternehmenskategorie
- Einteilung in Kategorien 1 bis 5
- Überwachung durch SARAS
- Verantwortung der Geschäftsleitung für die Korrektheit
Buchhaltungspflichten für ausländische Unternehmen
Der Jahresabschluss umfasst Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung, Cashflow Statement sowie Anhangangaben.
Deutsche Unternehmen müssen beachten, dass alle Buchhaltungsunterlagen in Georgien in GEL geführt werden. Die Einreichung der Berichte erfolgt digital, jedoch müssen Verträge und Nachweise häufig zusätzlich physisch vorliegen.
Internationale Verträge, insbesondere von deutschen Muttergesellschaften, können zu Auslegungsfragen führen. Falsch formulierte Leistungsbeschreibungen oder fehlende Zahlungsbelege führen schnell zu Problemen bei Steuerprüfungen oder Audits. Daher ist eine saubere Dokumentation entscheidend.
Für eine korrekte Buchführung sind insbesondere folgende Aspekte wichtig:
- Buchhaltung muss in GEL geführt werden
- Korrekte Dokumentation aller Verträge
- Zahlungsbelege sind Pflicht
- Oft benötigen Unternehmen fachgerechte Übersetzungen:
Prüfungspflichten in Georgien
In Georgien sind bestimmte Unternehmen auditpflichtig, abhängig von Umsatz, Mitarbeiterzahl und Vermögenswerten.
Deutsche Firmen, die als Tochterunternehmen oder Niederlassung operieren, müssen häufig strengere Anforderungen erfüllen als lokale Unternehmen vor allem, wenn die Muttergesellschaft IFRS nutzt oder der Konzern internationale Reporting Standards pflegt.
Die Auditpflicht ist klar definiert und gilt insbesondere für größere Unternehmen, Firmen mit internationaler Struktur oder Unternehmen mit dem Status „International Company“. Durch die Kategorien 1-3 kann ein Audit verpflichtend sein.
Prüfungsgrenzen
Die Einstufung basiert auf quantitativen Kriterien. Deutsche Holdings müssen ihre georgischen Gesellschaften oft aufgrund der Konzernanforderungen auditieren lassen.
Die Prüfkategorien basieren auf diesen Faktoren:
- Umsatzgrenzen gemäß SARAS
- Mitarbeitergrenzen
- Vermögenswerte der Gesellschaft
- Spezielle Regeln für International Company
Was Auditoren prüfen
Auditoren bewerten die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und prüfen, ob die Finanzberichte IFRS entsprechen. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies, dass interne Gruppenstandards und lokale Vorgaben sauber abgestimmt sein müssen.
Im Rahmen des Audits werden insbesondere diese Punkte geprüft:
- IFRS Konformität
- Vollständige Belegführung
- Bankunterlagen
- Verträge, Steuerunterlagen und interne Richtlinien
Steuerprüfungen & Compliance
Die Steuerbehörden in Georgien führen regelmäßig Prüfungen durch, insbesondere bei internationalen Firmen.
Deutsche Unternehmen werden häufig genauer geprüft, da ihre Strukturen komplexer sind und oft grenzüberschreitende Zahlungsflüsse beinhalten.
Es gibt unterschiedliche Prüfungsarten: thematische Kontrollen, vollständige Steuerprüfungen oder Nachprüfungen einzelner Sachverhalte. Besonders kritisch sind unklare Vertragslagen, fehlende Nachweise oder unvollständige Dokumentation internationaler Leistungen. Unternehmen müssen ihre Compliance Strategie frühzeitig aufsetzen.
Folgende Unterlagen spielen bei Steuerprüfungen eine zentrale Rolle
- Umsatzsteuernachweise
- Körperschaftsteuererklärungen
- Bankunterlagen
- Internationale Verträge
- Dividendennachweise
- Unterstützung durch Compliance Beratung
Weitere Berichtspflichten
Neben finanziellen Berichten müssen größere Unternehmen zunehmend nichtfinanzielle Informationen vorlegen. Dazu gehören ESG Daten, Governance Strukturen und Sozialberichte.
Für deutsche Firmen ist dies besonders relevant, da europäische ESG Standards auch Tochtergesellschaften betreffen können.
Fristen und Anforderungen unterscheiden sich nach Kategorie. Große Holdings mit internationalen Reporting Pflichten müssen alle Berichte pünktlich bei SARAS einreichen.
Berichtsarten:
- ESG Berichte
- Governance Anforderungen
- Sozialberichte
- Pflichtabgabe bei SARAS
Häufige Fehler ausländischer Unternehmen
Fehler entstehen oft durch die Annahme, dass georgische Buchhaltung den deutschen Anforderungen ähnelt.
Besonders deutsche Firmen übertragen ihre IFRS Logik direkt, ohne lokale Besonderheiten zu beachten.
Typische Probleme treten bei der Kategorieeinstufung, Vertragsgestaltung und Dokumentation internationaler Leistungen auf. Auch fehlende Marktkenntnisse führen zu falschen Annahmen über steuerliche oder regulatorische Anforderungen.
In der Praxis stoßen ausländische Unternehmen häufig auf folgende Probleme:
- Falsche IFRS Interpretation
- Fehlerhafte Kategorien
- Unklare oder falsche Verträge
- Fehlende Nachweise
- Fehlende Marktanalyse
Professionelle Unterstützung durch die GCCI Germany
Die GCCI Germany begleitet ausländische, insbesondere deutsche Unternehmen bei allen buchhalterischen und prüfungsrelevanten Anforderungen in Georgien. Dazu gehören die Umsetzung der IFRS-Standards, die Vorbereitung auf gesetzliche Audits und die Erstellung steuerlicher Unterlagen.
Die GCCI unterstützt zudem bei der Analyse von Verträgen, der Bewertung internationaler Leistungsbeziehungen und der fachgerechten Übersetzung sensibler Dokumente. Auch der Aufbau wirksamer Compliance-Strukturen wird begleitet – ein wichtiger Aspekt für deutsche Firmen, deren interne Systeme oft komplexer sind und exakt an georgische Anforderungen angepasst werden müssen.
Als Schnittstelle zwischen deutscher Finanzpraxis und georgischer Regulierung hilft die GCCI, Fehler und Verzögerungen in Steuerprüfungen oder SARAS-Verfahren zu vermeiden. Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft gründen, erweitern oder restrukturieren möchten, erhalten zudem gezielte Unterstützung bei der Unternehmensstruktur.
Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft gründen, erweitern oder restrukturieren möchten, profitieren zudem von gezielter Unterstützung bei der Unternehmensstruktur
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