Georgien unterscheidet sich grundlegend vom deutschen Modell und ermöglicht abhängig von Aufenthalt oder Vermögensstatus zwei Wege zur steuerlichen Ansässigkeit:
die klassische 183 Tage Regel und das HNWI Modell für High Net Worth Individuals. Dieser Leitfaden erklärt beide Modelle, beschreibt zentrale Vorteile und Risiken und zeigt, wie man eine offizielle steuerwohnsitzbescheinigung erhält Um zu verstehen, wie man steuerlich ansässig wird, ist zunächst entscheidend, was der Status in Georgien rechtlich bedeutet und wie er sich vom Wohnsitz unterscheidet.
Was bedeutet die steuerliche Ansässigkeit in Georgien?
Die steuerliche Ansässigkeit bestimmt, in welchem Land eine Person steuerpflichtig ist. In Georgien gilt eine Person als Steuerresident, wenn sie entweder die gesetzliche Aufenthaltsdauer erfüllt oder bestimmte finanzielle Kriterien erreicht.
Diese steuerliche Ansässigkeit ist klar vom wohnsitz georgien zu unterscheiden: Man kann in Georgien steuerlich ansässig sein, ohne dort dauerhaft zu leben, und umgekehrt.
Die steuerliche Ansässigkeit wird jedes Jahr neu bewertet und gilt immer nur für das jeweilige Steuerjahr. Grundlage ist das territorial ausgerichtete Steuersystem: Nur in Georgien erzielte Einkünfte werden besteuert, während ausländische Einkünfte steuerfrei bleiben.
Wesentliche Punkte:
- Definition steuerlicher Status und jährliche Neubewertung
- Territorialprinzip: ausländische Einkünfte steuerfrei
- Internationale Relevanz des Status für Investoren
- Bedeutung der steuerwohnsitzbescheinigung bei Banken und Behörden
Nachdem die Grundlagen der steuerlichen Ansässigkeit klar sind, stellt sich die Frage, welche konkreten Wege es gibt, um diesen Status zu erreichen.
Wie wird man in Georgien steuerlich ansässig?
Es gibt zwei gesetzlich definierte Wege,
wie eine Person in Georgien steuerlich ansässig wird. Beide Modelle bieten volle Rechtssicherheit und werden jährlich vom Revenue Service neu bestätigt.
Welcher Weg geeignet ist, hängt vom Einkommen, vom Aufenthaltsstatus und vom Vermögensprofil ab. Für Investoren und Unternehmer sind beide Wege relevant, da sie völlig unterschiedliche Voraussetzungen haben: einer basiert auf physischer Präsenz, der andere auf Vermögensnachweisen.
Steuerliche Ansässigkeit durch 183 Tage Aufenthalt
Die klassische Form der steuerlichen Ansässigkeit entsteht automatisch, wenn sich eine Person mindestens 183 Tage innerhalb eines 12 Monats Zeitraums in Georgien aufhält.
Diese Methode betrifft vor allem Expats, Unternehmer und Remote Worker, die tatsächlich vor Ort leben. Als Nachweis gelten Passstempel, digitale Ein und Ausreiseaufzeichnungen sowie ggf. Miet oder Aufenthaltsdokumente.
Wesentliche Punkte:
- Für alle Personengruppen geeignet
- Automatische steuerresidenz ohne Antrag
- Gilt ausschließlich für das jeweilige Steuerjahr
Steuerliche Ansässigkeit als High Net Worth Individual (HNWI)
Das HNWI-Modell ermöglicht die steuerliche Ansässigkeit in Georgien, ohne dass man sich physisch im Land aufhalten muss. Es richtet sich speziell an vermögende Privatpersonen und Investoren, deren wirtschaftliche Interessen in Georgien nachvollziehbar sind.
Grundlage ist ein gesetzlich definierter Vermögensstatus: Eine Person muss mindestens 3 Millionen GEL an weltweiten Vermögenswerten nachweisen können. Dazu kommen weitere Kriterien, die die Verbindung zu Georgien belegen sollen.
Um die Anforderungen zu erfüllen, muss zusätzlich mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein: Besitz von Vermögenswerten im Wert von mindestens 500.000 USD in Georgien oder Erzieltes Einkommen von mindestens 25.000 GEL im Vorjahr in Georgien
Die Kombination dieser Nachweise erlaubt es dem georgischen Revenue Service, die steuerliche Ansässigkeit ohne Aufenthaltskriterium zu gewähren.
Dieser Status ist besonders attraktiv für Investoren, da er weltweit anerkannt wird und direkt zur Ausstellung der bescheinigung steuerlicher wohnsitz (Tax Residency Certificate, TRC) führt, die bei Banken, Behörden und internationalen Steuerprozessen eine bedeutende Rolle spielt.
Der HNWI-Status muss jedes Jahr neu beantragt und bestätigt werden. Dazu gehört die erneute Vorlage aller Vermögensnachweise und ggf. georgischer Einkommensbelege. Viele Antragsteller nutzen dafür professionelle Unterstützung, da die Dokumentation präzise und vollständig sein muss.
Zusätzliche Vorteile:
- Keine Aufenthaltspflicht
- Erleichtertes Banking und Compliance
- Jährliche Erneuerung erforderlich
- Akzeptiert für internationale Steuerbescheinigungen
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Status erlangt, profitieren Steuerresidenten in Georgien von einer Reihe erheblicher Vorteile, die insbesondere für deutsche Investoren relevant sind.
Vorteile der steuerlichen Ansässigkeit in Georgien
Georgien gilt als einer der attraktivsten Steuerstandorte für Investoren aus Europa. Das liegt vor allem am Territorialprinzip:
Erzielt ein deutscher Investor Dividendenerträge aus einem Unternehmen in Spanien oder Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Portugal, bleiben diese Einkünfte in Georgien vollständig steuerfrei selbst wenn der Investor dort steuerlich ansässig ist. Besteuert wird nur, was tatsächlich in Georgien erwirtschaftet wird.Einkünfte aus dem Ausland bleiben vollständig steuerfrei.
Für deutsche Investoren mit Einkünften aus Kapitalanlagen, Vermietung oder internationalen Geschäftsaktivitäten ergeben sich daraus deutliche steuerliche Vorteile.
Besonders Immobilieninvestoren profitieren, da georgische Einnahmen moderat besteuert werden, während ausländische Erträge vollständig außerhalb der georgischen Steuerpflicht bleiben.
Darüber hinaus schätzen Investoren die klare Regulierung, die schnelle Verwaltung, die englischsprachigen Behörden und die unkomplizierte Ausstellung der steuerwohnsitzbescheinigung, die in vielen Ländern anerkannt wird.
Vorteile im Überblick:
- Keine Besteuerung ausländischer Einkünfte
- Niedrige Steuersätze auf lokale Einkünfte
- Vorteile für Immobilienkäufe und vermietung
- Entlastung durch Doppelbesteuerungsabkommen
- Offizielle TRC (Tax Residency Certificate) für internationale Nachweise
Die steuerliche Ansässigkeit bringt jedoch nicht nur Vorteile, sondern verpflichtet Steuerresidenten auch zur Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben.
Pflichten und Anforderungen für Steuerresidenten in Georgien
Wer steuerlich ansässig wird, profitiert nicht nur von Vorteilen, sondern übernimmt auch Pflichten. Diese unterscheiden sich je nach Status (183 Tage oder HNWI). Grundsätzlich erfolgt die Steuerresidenz immer auf Antrag oder automatischer Einstufung durch das Revenue Service. Der Status gilt nie dauerhaft er muss jedes Jahr neu bestätigt werden.
Pflichten:
- Registrierung beim Revenue Service
- Abgabe einer Steuererklärung bei lokalen Einkünften
- Dokumentationspflicht für HNWI (jährlicher Vermögensnachweis)
- Ausstellung der bescheinigung steuerlicher wohnsitz auf Antrag
- Nachweis der wirtschaftlichen Aktivitäten in Georgien
Beim HNWI-Modell muss der Status jedes Jahr neu beantragt und bestätigt werden. Investoren, die Immobilien oder Firmen betreiben, nutzen dafür oft Unterstützung im Bereich besteuerung oder compliance.
Trotz klarer Regeln kommt es häufig zu Fehlinterpretationen, vor allem bei deutschen Steuerpflichtigen, die das georgische System mit dem deutschen vergleichen. Hier entstehen die größten Risiken.
Typische Risiken und Missverständnisse für deutsche Steuerpflichtige
Obwohl die steuerliche Ansässigkeit in Georgien erhebliche Vorteile bietet, bestehen insbesondere für deutsche Steuerpflichtige einige Risiken und häufige Missverständnisse. Viele dieser Punkte ergeben sich aus Unterschieden zwischen dem deutschen und georgischen Steuergesetz.
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Investoren beide Systeme sauber voneinander trennen und rechtliche Fragen frühzeitig klären.Typische Missverständnisse entstehen rund um die Annahme, dass der georgische Steuerstatus automatisch
steuerlichen Entpflichtung in Deutschland führt.
Dies ist nicht der Fall. Deutsche Steuerpflichtige müssen ihre Ansässigkeit aktiv nachweisen und das deutsche Prinzip des „Mittelpunktes der Lebensinteressen“ beachten. Auch die Wegzugsteuer kann relevant werden, wenn bestimmte Vermögensgrenzen überschritten werden.
Typische Risiken:
- Steuerliche Ansässigkeit in Georgien führt nicht automatisch zur Abmeldung aus Deutschland
- Die deutsche Wegzugsteuer kann greifen, wenn Anteile über 1 % an Kapitalgesellschaften gehalten werden
- Doppelansässigkeit ist möglich und muss über Doppelbesteuerungsabkommen aufgelöst werden
- Die 183-Tage-Regel wird oft falsch berechnet oder falsch dokumentiert
- Das „Centre of Vital Interests“ (Lebensmittelpunkt) bleibt in Deutschland maßgeblich
- Die TRC ersetzt keine deutsche steuerliche Beratung
- Falsche oder unvollständige Angaben können zu Aberkennung der Ansässigkeit führen
- HNWI Anträge werden abgelehnt, wenn Vermögenswerte nicht sauber dokumentiert sind
Wenn ein deutscher Investor mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und seinen steuerlichen Lebensmittelpunkt nach Georgien verlegt, kann Deutschland eine fiktive Versteuerung stiller Reserven verlangen.
Das bedeutet: Selbst wenn die Anteile nicht verkauft werden, gelten sie steuerlich als veräußert und die stillen Gewinne können sofort besteuert werden.
Wer größere Vermögenswerte hält oder Unternehmensstrukturen anpasst, nutzt oft zusätzliche Unterstützung im Bereich unternehmensgründung, research oder professionelle übersetzung für Steuerunterlagen.
Um diese komplexen Prozesse sicher zu navigieren, ist professionelle Unterstützung oft entscheidend besonders bei internationaler Steuerplanung.
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Die GCCI Germany begleitet deutsche Investoren, Unternehmer und vermögende Privatpersonen beim gesamten Prozess der steuerlichen Ansässigkeit sowohl nach der 183-Tage-Regel als auch über das HNWI Modell.
Die Unterstützung umfasst die Vorbereitung aller Unterlagen, Übersetzungen, Antragstellung, Kommunikation mit Behörden und die Beantragung der offiziellen steuerwohnsitzbescheinigung.
Durch deutschsprachige Expertise, klare Prozessführung und fundierte Kenntnis der steuerlichen Strukturen gewährleistet die GCCI eine sichere, transparente und effiziente Umsetzung vom Erstgespräch bis zum steuerlichen Nachweis.
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